Intensivpflege

Die Intensivpflege als Teilbereich der Krankenpflege beschäftigt sich mit der Pflege der intensivmedizinisch zu versorgenden Patienten. Notwendig wird die Intensivpflege häufig durch Ausfall oder Störungen wichtiger Vitalfunktionen wie z.B.:

  • Atmung
  • Herz-Kreislauf
  • Neurologie
  • Temperatur

Einer der häufigsten Aufgaben der Intensivpflege, die häufig ambulant zuhause oder in Wohngemeinschaften erbracht wird, ist die Sicherstellung der Beatmung, die invasiv oder nicht-invasiv erfolgen kann.

Aufgaben der Intensivpflege

pflege-intesivDort, wo Patienten bei den Körperfunktionen intensiv überwacht und betreut werden müssen, wird durch meist private Anbieter (Intensivpflegedienst) Folgendes sichergestellt:

  • Überwachung von Vitalfunktionen des Patienten
  • Intervention bei Auffälligkeiten
  • Bedienung notwendiger Apparaturen wie Beatmungsmaschinen, Überwachungsmonitore, Infusionspumpen etc.
  • Verabreichung von Medikamenten und Infusionen
  • Körperpflege des Patienten
  • Verbandwechsel, Tubuspflege, Wundversorgung
  • Ausführen ärztlicher Anordnungen
  • Vornehmen kleinerer invasiver Eingriffe wie Anlegen zentraler Venenzugang
  • Transporte zu Untersuchungen wie MRT, CT etc.
  • Lagerungsbehandlungen, Mobilisation des Patienten
  • Psychologische Betreuung des Patienten im Rahmen des Möglichen
  • Sterbebegleitung

Die Patienten der Intensivpflege können sich meist nicht selbst versorgen und nicht selbst helfen. Die ununterbrochene Sicherstellung und Überwachung der Vitalfunktionen ist eine wesentliche Aufgabe der Intensivpflege. Intensivpflege erfordert häufig einen hohen Personaleinsatz, – besonders bei der 24h-Betreuung, die dann ggf. im Dreischicht-Prinzip durchgeführt wird.

Spezialisierte Fachkräfte in der Intensivpflege

intesiv-pflegeIn der Intensivpflege werden in der Regel Fachkräfte eingesetzt, die über die Qualifizierung zur Pflegekraft eine besondere Ausbildung in Sachen Intensivpflege vorweisen können. Eine Möglichkeit ist eine Sonderausbildung zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie

Ambulante Intensivpflege

Durch die ambulante Intensivpflege werden schwerstpflegebedürftige Menschen, die lebensbedrohliche Erkrankungen haben, außerhalb einer Klink versorgt. Die Versorgung erfolgt meist zu Hause in gewohnter Umgebung oder aber in einer Wohngemeinschaft (WG). Auch stationäre Pflegeeinrichtungen bieten die Intensivpflege an. Weil jederzeit eine lebensbedrohliche Situation entstehen kann, ist oft eine Versorgung rund um die Uhr durch die Intensivpflege erforderlich.

Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ermöglicht die ambulante Intensivpflege außerhalb einer Klinik erst und gibt damit den Patienten die Möglichkeit, in gewohntem Umfeld zu verbleiben und trotzdem intensiv gepflegt zu werden.

Häufige Patientengruppen für Intensivpflege zu Hause

Analysiert man die Patienten, die Intensivpflege zu Hause in Anspruch nehmen, sind dies vor allen Dingen:

  • Querschnittsgelähmte
  • Beatmungspflichtige (COPD-Patienten), Patienten mit respiratorischer Insuffizienz
  • Wachkoma-Patienten (apallisches Syndrom)
  • Patienten mit Tumorerkrankungen
  • Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma, z.B. nach Unfällen
  • Patienten mit anderen neurologischen Erkrankungen, Bewusstlosigkeit, Koma
  • Patienten mit Herz-Rhythmus-Störungen oder Störungen im Flüssigkeits-, Elektrolyt- oder Säure-/Basen-Haushalt

Für die Intensivpflege eignen sich nur gelernte Pflegekräfte mit zusätzlicher Erfahrung/Ausbildung. Wissen rund um Animation und Erste Hilfe können dabei nur die Basis der Ausbildung darstellen.

Heimbeatmung unter Intensivpflege

Es ist noch gar nicht so lange her, da durfte künstliche Beatmung nur in Kliniken durchgeführt werden. Mittlerweile ermöglicht die Technik auch eine künstliche Beatmung in gewohnter Umgebung, also z.B. zu Hause. Der Patient kann von der Klinik durch den Pflegedienst in die Heimbeatmung zu Hause übergeführt werden. Moderne Geräte übernehmen die Beatmung und die Überwachung der Vitalfunktionen. Interventionskräfte müssen allerdings vor Ort sein, um im Notfall sofort einschreiten zu können, wenn sich z.B. ein Patient einen Beatmungsschlau absichtlich oder unabsichtlich wegreißt.

Krankenversicherung übernimmt Intensivpflege

intesiv-pflegedienstDie Situation rund um einen schwerstpflegebedürftigen ist oft sehr belastend für Angehörige, auch wenn ein Intensivpflegedienst eine große Entlastung darstellt. Finanziell werden die Patienten und Angehörigen durch die Krankenkassen entlastet. Nach § 27 SGB V tritt die Krankenkasse für die Kostenerstattung der aufwendigen Pflegeleistungen ein. Dort ist geregelt, dass die Krankenkasse die Pflegekräfte auch zu Hause, in betreuten Wohnformen, in der Schule oder auch im Kindergarten bezahlt.

Die häusliche Krankenpflege umfasst dabei auch die erforderliche Grund- und Behandlungspflege und auch die hauswirtschaftliche Versorgung. So ist es in § 10 geregelt.

Lediglich 10% der Kosten in den ersten 28 Tagen pro Kalenderjahr sowie 10 Euro pro Verordnung hat der Versicherte selbst zu tragen. Auch die Pflegeversicherung (SGB XI) kann die ambulante Intensivpflege bezuschussen, z.B. wenn es um Grundpflege geht (Körperpflege, Ernährung) oder auch die Mobilität. Die Intensivpflegedienste beraten auch rund um die Kostenfrage bei der Intensivpflege.